Die Anklage wirft dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke vor, bei einer Wahlkampfveranstaltung 2021 wissentlich eine verbotene SA-Parole genutzt zu haben. Es geht jedoch nicht nur um die Aussage an sich, sondern auch um deren Verbreitung. Ottersbach, Niklas www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9